Sektion Suhl des DAV
Herzlich Willkommen bei der Sektion Suhl des Deutschen Alpenvereins!
Gegründet am 04. Mai 1990, aktuelle Mitgliederzahl: über 650
Am 04.05.1990 trafen sich 24 Wander- und Bergbegeisterte, um in Suhl eine Sektion des Deutschen Alpenvereins zu gründen. Die Initiative ging von Mitgliedern der Suhler Betriebssportgemeinschaft Medizin aus. "Geburtshilfe" leistete damals die Coburger DAV-Sektion und natürlich der Hauptverein des DAV in München. Es gab Schenkungen, wie Büroausstattung und die ersten Bücher als Grundstein für die inzwischen kräftig angewachsene Bibliothek. Seit Oktober 2009 ist die Geschäftsstelle in der Rimbachstraße 9 zu finden. Wer Interesse hat, kann gerne Dienstag und Donnerstag von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr bei uns vorbeischauen.
Aus den 24 Gründungsmitgliedern sind mittlerweile über 650 Mitglieder geworden, deren Vorsitzender seit vielen Jahren Klaus Wahl ist.
Unsere Aktivitäten sind in erster Linie das Bergsteigen und Bergwandern. Dazu gehören natürlich auch das Felsklettern und das Klettern an künstlichen Kletterwänden. Daneben unternehmen wir auch Wanderungen in den Mittelgebirgen, machen jährlich eine Fluss-Paddeltour, unternehmen Fahrradtouren und laden hin und wieder zu interessanten Dia-Vorträgen ein.
Zur Information unserer Mitglieder erstellen wir regelmäßig die Sektionsmitteilungen "bergauf" (2 bis 3mal jährlich), wir betreiben eine eigene Website und eine Facebook-Gruppe.
Beiträge 2012
Aufnahmegebühr
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einmalig für A-Mitglieder
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15 €
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Mitgliederkategorie
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Alter
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Jahres-Beitrag
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A
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ab 24 Jahre
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45 €
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B
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ab 19 Jahre
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31 €
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Bergwacht
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ab 18 Jahre
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31 €
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Junior in Ausbildung
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18-24 Jahre
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31 €
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Junior in Arbeit
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18-24 Jahre
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36 €
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Kind ohne Familie
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bis 14 Jahre
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24 €
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Jugend ohne Familie
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14-18 Jahre
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24 €
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Kind in Familie
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bis 14 Jahre
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beitragsfrei
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Jugend in Familie
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14-18 Jahre
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beitragsfrei
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Alleinerziehend mit Kindern
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bis 18 Jahre
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45 €
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Familienbeitrag mit Kindern
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bis 18 Jahre
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76 €
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unterjährige Mitgliedschaft ab September eines Jahres
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A
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25 €
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B
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20 €
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Junioren
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20 €
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Kinder, Jugendliche
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10 €
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Übersicht der DAV-Versicherungen
Zur Information hier mal eine Übersicht der Versicherungen der DAV-Mitgliedschaft (entnommen: JDAV zum Thema Versicherungen, 12/2009):
DAV-Versicherungen PDF 1,1 MB
Haftungsbegrenzung
Auf Grund der aufgekommenen Diskussionen in unserer Mitgliederversammlung zum § 6 Mitgliederrecht und Haftungsbegrenzung habe ich Kontakt mit München aufgenommen und folgende Erklärung erhalten:
Die Formulierung "...ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherung hinaus auf die Fälle beschränkt..." bedeutet:
der Versicherungsumfang von 6 Mio muss erst einmal erreicht sein und dann kann ein Anspruch des Geschädigten darüber hinaus nur geltend gemacht werden, wenn dem Veranstalter (Sektion oder DAV München "...Mitglied eines Organs des DAV...") eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Der bekannte Versicherungsschutz der Mitglieder bleibt davon unberührt.
Karin Rennert
Suhl, den 07.05.2009